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Solaranlagen-Brandschutz

 

Das Thema Brandschutz ist bei Planung und Bau einer Solaranlage ein komplexes und weit verzweigtes Fachgebiet. Die Verknüpfung der zu beachtenden Rechtsgrundlagen, Richtlinien und Regeln der Technik sind für den Laien daher nur schwer zu erkennen und zu durchschauen.

Ein Blick in die aktuelle Brandursachenstatistik zeigt, dass ca. 17 % aller Brände infolge Blitzeinschlags in Verbindung mit Überspannung und ca. 31 % auf eine fehlerhafte, nicht oder nur unzureichend geschützte elektrische Leitungsanlage zurückzuführen sind.

So besteht bspw. das Grundrisiko einer Brandweiterleitung in das Gebäude über die elektrische Leitungsanlage - sogenannter "Zündschnureffekt" - in Verbindung mit einer Brandausbreitung über die Dachfläche. Die Folge ist letztlich ein nicht mehr beherrschbarer Vollbrand.

Nur durch eine vollumfängliche Brandschutzplanung im Vorfeld ist es möglich, geeignete Maßnahmen zu realisieren, die nicht immer mit einem hohen Kostenaufwand verbunden sind, jedoch einen sicheren Betrieb der Solaranlage gewährleisten und den Betreiber vor umfangreichen Primär- und Sekundärschäden, ggf. vor einem Totallverlust seines Gebäudes schützen.

Solaranlagen unterliegen mit ihren Bauteilen den jeweils vor Ort gültigen Brandschutzvorschriften. Hierzu zählen insbesondere die Landesbauordnung (LBO), die Leitungsanlagenrichtlinie (LAR), die Industriebaurichtlinie (IndBauRL), die einschlägigen VDE-Vorschriften und die Bauregelliste.

Aufgrund der Vielzahl der zum Einsatz kommenden Bauteile mit unterschiedlichem Brandverhalten (Verrahmung, Abdeckung, Solarzelle, Kabel etc.) ist für nicht geregelte Bauprodukte ggf. eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) erforderlich. Ein allgemein gültiger Verwendbarkeitsnachweis ist gegenwärtig nicht vorhanden. Derzeit werden aus diesem Grund, stark vereinfacht, Solaranlagen als "schwerentflammbar" eingestuft.

Weitere Bauteile wie z. B. Verrahmung, Folienabdeckung oder Folienuntergrund sowie Kabel usw. werden, wenn sie aus Kunststoffen bestehen, der Kategorie B2 zugeordnet. Die eingesetzten Kunststoffe gelten als normalentflammbar (B2).

Ein Verwendbarkeitsnachweis ist nicht erforderlich, wenn

  • eine CE-Kennzeichnung nach der Richtlinie 2006/95/EG bzw. eine Zertifizierung nach DIN EN 61215, DIN EN 61464 sowie DIN EN 61730 erfolgt ist.
  • die Dachneigung nicht mehr als 75 Grad beträgt.
  • Freilandanlagen im öffentlich nicht zugänglichen Bereich erstellt sind.
  • die Modulfläche nicht mehr als zwei Quadratmeter beträgt und die Glasfläche mechanisch gesichert ist.
  • Solar-Module nach der Regelung für Fassadenelemente die Anforderungen nach der Bauregelliste C (BRL) lfd. Nr. 2.1 erfüllen. Andernfalls ist eine Zustimmung im Einzelfall (ZIE) bei der oberen Bauaufsicht einzuholen.

Bestehen aus brandschutztechnischer Sicht Anforderungen, bspw. Nichtbrennbarkeit bei Außenfassaden, ist das Brandverhalten zu verifizieren, auch wenn ansonsten keine Verpflichtung zu einer AbZ bestanden hat.

Dachintegrierte Solar-Module benötigen ein Prüfzeugnis für den Nachweis der "harten Bedachung" gemäß DIN V ENV 1187 der Klasse BRoof (t1).

Grundsätze für eine brandschutzgerechte Planung:
  • Die Einbindung der PV-Anlage in das Brandschutzkonzept sollte im Gebäude- Neubau von Beginn an erfolgen.
  • Die Funktion der Brand- und Gebäudetrennwände darf nicht behindert werden.
  • Von Wänden, die Brandabschnitte trennen, ist ein ausreichender Abstand einzuhalten. Dieser Abstand ist in den Rechtsgrundlagen indirekt geregelt.

Folgende Empfehlungen sind zu beachten:
  • Brand- und Gebäudetrennwände dürfen mit brennbaren Baustoffen nicht überbaut werden.
  • Es wird ein Abstand zwischen dem Modul und der Mitte der Brandwand von ca. 1,25 m empfohlen.
  • Bei Unterkonstruktionen aus nichtbrennbaren Baustoffen und Modulen, die die Anforderung der harten Bedachung erfüllen, genügt ein Abstand zwischen Modul und Mitte der Brandwand von ca. 0,50 m.
  • Bei Modulen, die die Anforderung der harten Bedachung nicht erfüllen, kann ggf. eine Aufständerung auf Bautenschutzmatten Abhilfe schaffen.
  • Erfüllen dachintegrierte Solar-Module die Anforderung der harten Bedachung gemäß DIN V ENV 1187 der Klasse BRoof (t1), können die Module bis an die Brandwand gebaut werden.
  • Öffnungen durch brandschutzbemessene Bauteile sind im Bereich der Leitungsdurchführung mit zugelassenen Brandschott-Systemen zu verschließen.
  • Nicht abschaltbaren DC-Leitungen im Gebäude sind sicher zu verlegen.
  • Nicht geschützte Bereiche von 1,00 Meter um die mit Solar-Modulen belegte Fläche sowie um den Wechselrichter - für den Fall eines Isolationsschadens - sind zu beachten.
  • DC-Leitungen sind feuerwiderstansfähig (EI30 / EI90) zu verlegen. Die Verlegung außerhalb des Gebäudes sollte für die Einsatzkräfte der Feuerwehr erkennbar sein.
  • Wechselrichter sind außerhalb der Rettungswege und der Zugänge in das Gebäude für die Feuerwehr anzuordnen.
  • Der DC-Freischalter zur Freischaltung von Strings oder Hauptsträngen ("Feuerwehrschalter") sollte am Gebäudeeintritt auf dem Dach angebracht werden, um das Gebäudeinnere im Brandfall frei von berührbaren Spannungen zu halten. Keinesfalls ist dieser im geschützten Bereich anzuordnen.
  • Bei Großanlagen sind einzeln freischaltbare Bereiche vorzusehen.
Diese Aufzählung ist beispielhaft und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Nur eine rechtzeitige brandschutzgerechte Planung und Ausführung einer Solaranlage ermöglicht einen wirtschaftlichen Betrieb, nachhaltige Erträge und einen maximalen Brandschutz.

Mit unserer Erfahrung auf dem Gebiet des baulichen Brandschutzes beraten wir Sie gerne bei Ihren Vorhaben. Sprechen Sie uns an! Wir unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.