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Brandschutz-Konzepte & Brandschutz-Gutachten

 

 

Der Erreichungsgrad der nach der Bauordnung definierten Schutzziele ist im Rahmen der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes zu definieren. Das Brandschutzkonzept ist auf den Einzelfall der erforderlichen Maßnahmen abzustimmen.

Nach den öffentlich rechtlichen Vorgaben sind dies die Brennbarkeit der Baustoffe, die Feuerwiderstandsdauer der Bauteile, die Dichtheit der Verschlüsse von Öffnungen und die Anordnungen der horizontalen und vertikalen Rettungswege so dass, der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch ausreichend lange vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Die Einhaltung der Schutzziele ist nach Maßgabe durch die Bundesländer anhand der in der jeweiligen Bauordnung zugrunde liegenden Vorgaben nachzuweisen. Der Nachweis beinhaltet den baulichen, anlagentechnischen organisatorischen und den abwehrenden Brandschutz. Zudem sind dem Schutz von Kulturgütern, dem Umweltschutz, möglichen Schäden der Nachbarschaft aber auch für die Volkswirtschaft, Rechnung zu tragen.

Das Brandschutzkonzept wird bei der Errichtung baulicher Anlagen als Bestandteil der Bauvorlagen herangezogen. Hierbei ist die Visualisierung des Brandschutzkonzeptes sowohl dem Errichter als auch der Baurechtsbehörde ein wichtiges Hilfsmittel.

Die Qualität eines Brandschutzkonzeptes hängt in erster Linie von der Ausbildung und der Qualifikation des Konzepterstellers (Sachverständigen) ab. In NRW ist ein Brandschutzkonzept gem. § 58 Abs. 3 der Bauordnung zu erstellen.


Inhaltlich ergeben sich die Anforderungen gem. § 9 BauPrüfVO (Bauprüfverordnung) wie folgt:

 

  • Zu- und Durchfahrten sowie Aufstellungs- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
  • Den Nachweis der erforderlichen Löschwasserversorgung
  • Bemessung, Lage und Anordnung der Löschwasser-Rückhalteanlagen
  • Das System der äußeren und inneren Abschottungen
  • Lage, Anordnung, Bemessung der Rettungswege
  • Angaben zur Sicherheitsbeleuchtung und zu automatischen Schiebetüren
  • Die höchstzulässige Zahl der Nutzer der baulichen Anlage
  • Lage und Anordnung haustechnischer Anlagen, insbesondere der Leitungsanlagen
  • Lage und Anordnung der Lüftungsanlagen, deren brandschutztechnische Ausbildung
  • Lage, Anordnung und Bemessung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
  • Überdruckanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen
  • Die Alarmierungseinrichtungen, Darstellung der elektro-akustischen Alarmierung
  • Lage, Anordnung und ggf. Bemessung von Anlagen, Einrichtungen und Geräten zur Brandbekämpfung (wie Feuerlöschanlagen, Steigleitungen, Wandhydranten)
  • Sicherheitsstromversorgung, Aufstellraum, Funktionserhalt der elektrischen Leitungsanlagen
  • Hydrantenpläne mit Darstellung der Schutzbereiche
  • Lage und Anordnung von Brandmeldeanlagen
  • Feuerwehrpläne
  • Betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung, Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Personen
  • Angaben darüber, welchen materiellen Anforderungen der Landesbauordnung oder in Vorschriften aufgrund der Landesbauordnung nicht entsprochen wird und welche ausgleichenden Maßnahmen statt dessen vorgesehen werden
  • Verwendete Rechenverfahren zur Ermittlung von Brandschutzklassen nach Methoden des Brandschutzingenieurwesens


Vereinfacht ausgedrückt, ist ein Brandschutzkonzept die Summe aller aufeinander abgestimmter Maßnahmen die realisiert werden müssen, um die zu erwartenden Brand- und Personenschäden auf ein verantwortbares Maß zu reduzieren.

Anhand der unsererseits vorhandenen jahrelangen Erfahrung in der Ausarbeitung und in der Erstellung von Brandschutzkonzepten sowie der Abstimmung mit den Behörden oder den jeweiligen Prüfingenieuren können wir Ihnen zeitnah, schnell und preiswert helfen. Sprechen Sie uns an. Wir unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.