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Brandmeldeanlagen

 

Ein Blick in die Brandursachenstatistik zwischen den Jahren 2003 und 2013 gibt Aufschluss über die Entstehung der untersuchten Brände. So ist in 34 % der untersuchten Fälle eine fehlerhafte elektrische Anlage oder in 16 % menschliches Fehlverhalten die Ursache für die Entstehung eines Brandes.

Eine wirkungsvolle Brandbekämpfung ist nur in den ersten Minuten nach der Brandentstehung – der sogenannten Brandentwicklungsphase - gezielt möglich. Dies erfordert eine unverzügliche Detektion, Lokalisierung und Meldung eines Brandereignisses an die zuständige Leitstelle zur Alarmierung der Feuerwehr.

Zum Detektieren von Brand- oder Gefahrenereignissen werden Brandmelder mit unterschiedlicher Kenngröße – Rauch, Temperatur oder Flammen - unterhalb der Geschossdecke (einschließlich der Deckenholräume) installiert. So kann unabhängig von der Anwesenheit von Personen ein Brand frühzeitig erkannt und Maßnahmen eingeleitet werden. Die durch die Brandmeldeanlage alarmierten Rettungskräfte können schnell eingreifen und den Brand möglicherweise schon in der Entstehungsphase löschen.

Für Bereiche, in denen Personen schlafen (z.B. Hotels, Krankenhäuser, Pflege- und Seniorenresidenzen) kann eine Brandmeldung in Verbindung mit einer Alarmierung ein wesentliches Element für den Personenschutz sein.

Für die Planung bauordnungsrechtlich erforderlicher Brandmeldeanlagen werden in der Regel die Anforderungen der DIN 14675 herangezogen. Versicherungstechnisch erforderliche Anlagen müssen den Anforderung der VdS 2095 entsprechen. Für die Ausführung und die Bauteile werden in der DIN VDE 0833-2 Vorgaben getroffen. Die Bauteile selbst sind in der Normenreihe DIN 54 definiert.

Die Prüfung bauordnungsrechtlich erforderlicher Brandmeldeanlagen erfolgt nach der jeweiligen Prüfverordnung der Bundesländer vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend alle 3 Jahr durch anerkannten Sachverständige.

Hierbei werden die Übereinstimmung mit dem Sicherheitskonzept, die Eignung der Peripheriegeräte, der Aufstellraum und die installierte Brandmeldezentrale geprüft. Unabhängig von einer 1/4 jährl. erforderlichen Wartung werden die Energieversorgung, Betriebs- und Störmeldung, Aufschaltung zur Feuerwehr, Übertragungswege, Brandmelder, Meldergruppen und –bereiche, deren Zuordnung, Anordnung und Kennzeichnung überprüft. Abschließend erfolgt eine „Wirkprinzipprüfung“ der angesteuerten anlagentechnischen und peripheren Einrichtungen.

Nur eine geprüfte, betriebssichere und wirksame Brandmeldeanlage ermöglicht ein frühzeitiges eingreifen durch die Feuerwehr, gezielte und wirksame Löscharbeiten, eine ausreichend lange Nutzung der Rettungswege durch das Öffnen von Rauchableitungseinrichtungen, und rettet so Menschenleben.

Anhand der unsererseits vorhandenen jahrelangen Prüfungserfahrung prüfen wir Ihre Brandmeldeanlage zeitnah, schnell und preiswert in Abstimmung mit der von Ihnen beauftragten Wartungsfirma durch anerkannte Sachverständige. Sprechen Sie uns an. Wir unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.