
Flucht- und Rettungspläne
sind im Notfall lebensrettend und müssen unmissverständlich aus jedem Gebäude führen können.
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Anfertigung der Flucht- und Rettungspläne nach
DIN ISO 23601 und DIN EN ISO 7010 / nach ASR A1.3, A2.3
Flucht- und Rettungspläne sind ein wesentlicher Bestandteil der sicherheitstechnischen Einrichtung in einem Unternehmen, großflächigen baulichen Anlagen oder in einem Sonderbau (bspw. Hochhaus, Versammlungsstätte, Verkaufsstätte, Beherbergungsstätte, Industriebau, Tiefgarage etc.) und ist Bestandsteil der Brandschutzdokumentation. Siehe hierzu auch unter Sonderbauverordnung-NRW.
Sie dienen einer schnellen und einfachen Orientierung in Bezug auf die Lage der horizontalen und vertikalen Flucht- und Rettungsweg, der Brandbekämpfungseinrichtungen und über die Evakuierung eines Gebäudes. Flucht- und Rettungspläne sollen bei Auftreten einer Gefahr Menschen helfen sich zu orientieren um auf kurzem und direkten Weg einen Ausgang ins Freie zu finden. Eine mehrsprachige Ausführung der wesentlichen Inhalte ist ggf. erforderlich.
Flucht- und Rettungspläne sind an gut sichtbarer Stelle so anzubringen, dass sie sich von der Umgebung deutlich abheben. Bspw. in allgemein zugänglichen Bereichen, Eingängen, an den Zugängen in das Geschoss, im Bereich der Aufzüge und Treppen, Hotelzimmern, Kantinen oder sonstigen Treffpunkten. Die inhaltliche Ausführung ist gemäß DIN ISO 23601 in Zeitabständen von 2 Jahren zu überprüfen. Jede bauliche Veränderung führt zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne.
Die Anfertigung erfolgt anhand der Gestaltungsgrundlage DIN ISO 23601 (Ersatz für DIN 4844-3) - Sicherheitskennzeichnung - und DIN EN ISO 7010 (ehemals BGV A8) - Sicherheitszeichen.
Siehe Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.3 und ASR 2.3 bzw. DIN 14675.